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Gute Beispiele von Universitäten und öffentlichen Verwaltungen

Wir haben hier den Ansatz der Selbstverpflichtung gewählt, aber es gibt bereits Universitäten, die weit über solche Selbstverpflichtungen hinausgehen.

Regelungen zur Einschränkung von Kurzstreckenflüge an wissenschaftlichen Einrichtungen

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin schließt Kurzstreckenflüge, die mit alternativen Verkehrsmitteln in unter 6 Stunden zu erledigen sind, aus (Artikel im Tagesspiegel, 25.09.2019). Mittel- und Langstreckenflüge werden an der HTW komplett kompensiert.

Seit 2010 werden an der Katholische Privatuniversität Linz Flüge nur erstattet, wenn die zeitlich günstigste Zugverbindung eine Reisezeit von 8 Stunden überschreitet und außerdem eine CO2-Kompensation über atmosfair stattgefunden hat. Die Kompensationskosten sind im selben Maße erstattungsfähig wie alle anderen Kosten der Reise. (Details zu EMAS an der Uni Linz)

Die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) hat per Präsidiumsbeschluss Kurzstreckenflüge komplett verboten, wenn das Ziel per Bahn in unter 10 Stunden erreicht werden kann. Bei der HNEE wurde ebenfalls die 1000-km-Grenze für Kurzstreckenflüge angenommen. Flüge unterhalb dieser Distanz dürfen nur in Ausnahmefällen (mit Begründung) gemacht werden. Die HNEE kompensiert bereits seit 2014 alle Flüge der Verwaltung und Fachbereiche (ohne Drittmittelprojekte) vollständig über ein hochschuleigenes, inzwischen zertifiziertes Projekt.

Der SFB 1287 der Universität Potsdam erstattet ab 2020 keine Kurzstreckenflüge bis 1000km/12h mehr.

Das Institut für Energietechnik der HSR Hochschule für Technik Rapperswil (CH) hat entschieden, Flüge unter 1000km/12h nicht mehr zu bewilligen. 88% der Institutsangehörigen stimmten für diese Reglung, 6% enthielten sich.

Das Leipziger Graduiertenkolleg IGRA hat seine Flüge um 30% reduziert.

Maßnahmen zur Reduktion von Flugreisen an wissenschaftlichen Einrichtungen

Die ETH Zürich hat im Herbst 2016 ein Rahmenkonzept (PDF, 286 KB) zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen durch Flugreisen von ETH-Mitarbeitenden und Studierenden erarbeitet und im Frühjahr 2017 dazu ein konkretes Projekt lanciert (https://ethz.ch/de/die-eth-zuerich/organisation/schulleitung/vizepraesident-infrastruktur/mobilitaetsplattform/flugreisen.html).

In einem partizipativen Prozess haben sich die Abteilungen, die Leitung und Verwaltungsorgane der ETH Zürich zu einer Pro-Kopf-Reduktion um ca. 11% von 2019 bis 2025 gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2016-2018 verpflichtet und die entsprechenden Maßnahmen definiert. In die Reduktionsziele und Maßnahmen (PDF, 295 KB) eingeschlossen sind auch die Flugreisen der Mitarbeitenden und Studierenden im Rahmen ihres Curriculums.

Zusätzlich kompensiert die Mehrzahl der Abteilungen die Flugemissionen, wobei sich die ETH Zürich dem Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) anschließt. Dies ist nicht ein Ersatz für die reale Reduktion, sondern eine zusätzliche Maßnahme und Übergangslösung. Sechs Abteilungen haben zudem beschlossen, als Lenkungsabgabe eine eigene interne Carbon Tax einzuführen. Die Einnahmen sollen in Lehre, Forschung oder Nachwuchsförderung mit Fokus auf CO₂-reduzierende Themen investiert werden. Alle Abteilungen befürworten den Ausbau von Videokonferenzen.

Um die Flugemissionen deutlich genauer als bisher zu messen, wird ab 2019 ein neues Monitoringsystem der Flugemissionen eingeführt. Basis sind die in der Projektbeschreibung enthaltenen Definitionen (PDF, 92 KB). Damit werden die Flüge aller Organisationseinheiten zentral mit Flugnummer, Reiseklasse und Flugdatum erfasst. Die Abteilungen und Verwaltungseinheiten erhalten monatliche Auszüge ihrer flugverursachten CO₂-Emissionen. Damit kann man schnell reagieren und etwa Fluggesellschaften mit effizienteren Flotten bevorzugen. Das Flugreisen-Projekt wird drei Jahre nach dem Projektstart, 2022, zwischenevaluiert.

Für die Universität Zürich gilt Folgendes: Die flugbedingten
Treibhausgas-Emissionen der Fakultäten und der
Universitätsleitungsbereiche mussten 2022 um 40 % im Vergleich zum
vorpandemischen Niveau (Baseline 2018/29) sinken und müssen ab 2023
jährlich um 3 % reduziert werden. Dies beruht auf einem Beschluss der
Universitätsleitung und muss zwingend eingehalten werden (URL:
https://www.sustainability.uzh.ch/de/betrieb/flugreisen.html). Letztlich
wird dies eine Reduktion von 53 % IM Jahr 2030 im Vergleich zu 2018/19
bedeuten.

Klimaneutralität von Universitäten

Die Uni Lüneburg hat es innerhalb von sieben Jahren (2007–2014) geschafft, klimaneutral zu werden, wobei Dienstreisen, Dienstfahrzeuge, Mensa-Essen, Heizung und Strom eingeschlossen sind und keine Zertifikate dazugekauft werden.

Eigene Kompensationssysteme an Universitäten

Die Universität für Bodenkultur Wien legt Mitarbeiter*innen nahe, auf Flüge zu verzichten und bietet für dennoch durchgeführte Flüge ein eigenes System zur Kompensation von Flügen an (Projekt in Äthiopien).

Dieses System ist auch für andere Unis offen.

Fortschrittliche Regelungen Reisekostengesetz von Bundesländern

Das Hamburger Reisekostengesetz sieht die obligatorische Kompensation von Flugreisen vor. (Verwaltungsvorschrift PDF) Die Hamburger Bürgerschaft hat 2008 ein neues Reisekostengesetz beschlossen, wonach bei der Reisekostenabrechnung von Flugreisen „externe Kosten“ berücksichtigt werden müssen, die durch bei Flugreisen erzeugte CO2-Emissionen anfallen. Der Kompensationsbetrag beträgt innerhalb Deutschlands für einfache Flüge 6 Euro und für Hin- und Rückflüge 9 Euro. Für die Ermittlung des Kompensationsbetrages bei Auslandsflügen ist der Emissionsrechner von „atmosfair“ (www.atmosfair.de) zu benutzen.

Kompensation

Fraunhofer startet Dienstflugrei­sekompensation ab 2020: Fraun­hofer wird die CO2-Emissionen aller Dienstflüge ab 2020 kompensieren. Es wird mit Mehrkosten von etwa 650 000 Euro gerechnet. Zudem wurde ein jährliches Budget in Höhe von 500 000 Euro für Investitionen in CO2-reduzierende Technologien und Maßnahmen in Fraunhofer-Institu­ten bewilligt. Verstärkt verfolgt wer­den soll ferner die Entwicklung von Fraunhofer-Technologien zur Kom­pensation und Reduktion von CO2- Emissionen.

aus Quersumme 4/19 (Die Zeitung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraunhofer Gesellschaft)

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